Lloret de Mar
und Spanien

Die Immobilien SL
Die Immobilien SL ist in Spanien ein beliebtes Instrument zur Steuerersparnis beim Immobilienhandling, oder auch zum verstecken einer Immobilie.
Aber Vorsicht:
Falsch angewendet könnte sich der von vielen Anbietern versprochene Vorteil dieser Form sehr leicht als "böse Falle" entpuppen und Sie zahlen anstatt die Steuervorteile auszunutzen viel, viel mehr und haben sich noch obendrein vor der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung und Betruges zu verantworten.
Die erste Variation der Immobilien SL ist die "Steuerspargesellschaft". Sie gründen eine einfache SL mit einem Stammkapital von 3.006 € und kaufen mit dieser SL Ihre oder eine andere Immobilie. Jetzt werden Sie sicher fragen: "Warum soll ich denn weitere 3.006 € ausgeben ?"
Ganz einfach, weil sich diese Investition längerfristig rechnet !!
Gehen wir einmal von dem Fall aus, das Sie Ihre Immobilie wieder veräußern möchten, dann sind Sie in vollem Umfange, bezogen auf den Verkaufspreis der Immobilie, steuerpflichtig. Das heisst: Wertzuwachssteuer, Einkommensteuer, Notarkosten prozentual bemessen am Wert der Immobilie. Ist nun aber die SL Besitzer der Immobilie und Sie geschäftsführender Gesellschafter dieser SL, ist die Sach- und Steuerlage schon mal grundlegend anders. Sie übertragen lediglich Ihre SL-Geschäftsanteile auf den Käufer. Und eine Übertragung von GmbH Anteilen ist in der Regel in Spanien steuerfrei. Nur müssen zwischen dem Einbringen der Immobilie in die SL und dem übertragen der Geschäftsanteile MINDESTENS 13 Monate liegen, sonst setzt das spanische Finanzamt zu Recht voraus, das es sich hier nicht um eine reine Übertragung von Geschäftsanteilen, sondern um einen privaten Immobilienverkauf handelt. Somit wären Sie dann von Amts wegen wieder auf die gesamte Verkaufssumme steuerpflichtig.
Noch glaubwürdiger wäre es natürlich, wenn Sie, und sei es auch nur proforma, Ihre Immobilie 2-3 mal im Jahr vermieten, diese Mieteinnahmen versteuern und bilanzieren. Ebenso können Sie dann auch die anfallenden Kosten, seien es die Nebenkosten oder Renovierungskosten steuerlich geltend machen.
Aus welchem Grunde Sie auch immer verhindern wollen, das Sie jemand als Immobilienbesitzer erkennt, haben Sie hierzu mit der SL ein fast perfektes Instrument. Wie oben bereits beschrieben kaufen Sie die Immobilie mit Ihrer spanischen GmbH. Im Grundbuch wird als Erwerber und Besitzer der Immobilie dann auch nur die GmbH eingetragen und nicht Sie persönlich. Zudem muss die GmbH nach dem spanischen GmbH-Gesetz NICHT publizieren und auch nicht eintragen, dass sie Immobilien besitzt. Das System funktioniert aber nur, solange Sie niemand mit der Immobilie in Verbindung bringt; z.B. Sie kaufen heute eine Immobilie mit der GmbH und müssen, aus welchen Gründen auch immer, im nächsten Jahr die eidesstattliche Versicherung abgeben, hätten Sie dann gelogen, wenn Sie die Frage nach Immobilienbesitz mit -Nein- beantworten ? Doch wohl nicht ! Sie sind geschäftsführender Gesellschafter einer spanischen SL, und dieser SL gehört die Immobilie. Vorsorglich muss ich Sie allerdings darauf hinweisen, das Sie zu der Angabe Ihres Geschäftsführer/Gesellschafterstatus bei der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet sind.
Nun gut, da aber der Geschäftsführer in Spanien lt. GmbH-Gesetz ehrenamtlich tätig ist (kein Muss) haben Sie im Ernstfall dieser Tätigkeit keine Bedeutung beigemessen.
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