Rauchverbote
Das Rauchen in Öffentlichen Gebäuden und Gaststätten
Das
Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden sowie in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln ist in Spanien generell verboten.Bei Gaststätten und
Restaurants liegt die Sachlage etwas anders. Bei kleinen Lokalitäten
muss der Wirt sich festlegen, ob er ein Raucher- oder ein
Nichtraucherlokal führen will. Dieses ist durch entsprechende, amtliche
Aufkleber am Eingangsbereich zu kennzeichnen. Die Besonderheit bei den
Raucherlokalen: Da auch in Spanien das Rauchen erst ab einem Alter von
16 Jahren gestattet ist, ist der Zutritt zu den Raucherlokalen für
Jugendliche unter 16 Jahren generell und durch Gesetz verboten.In
Lokalitäten mit Kapazitäten ab einer bestimmten Personen- bzw
Quadratmeterzahl ist eine Unterteilung in Raucher und
Nichtraucherabteilung möglich. Hier wiederrum ist der Zutritt zur
Raucherabteilung für Jugendliche unter 16 Jahren strikt verboten.
Bei
Verstössen gegen das Rauchverbot in Gaststätten wird allerdings nicht
der Raucher sondern der Wirt in die Verantwortung genommen, sofern er
nicht beweisen kann, von dem Verstoss nichts mitbekommen zu haben. Und
das kann er nicht. Derartige Verstösse können mit Bussgeldern bis zu
10.000 € geahndet werden.
das Rauchen in Kraftfahrzeugen
Dass
das Rauchen in Kraftfahrzeugen während der Fahrt für den Fahrer
verboten wir, steht fest. Im spanischen Kabinett wird nur noch an dem
entsprechenden Gesetzestext gefeilt. Sobald das neue Gesetz heraus ist,
werde ich das hier bekannt geben. Ausnahmen sollen unter Umständen
eingeführt werden für Berufskraftfahrer, aber nach belgischem Vorbild
nur unter der Maßgabe, dass der Chef dem Fahrer das Rauchen am
Arbeitsplatz schriftlich gestattet. Diese Genehmigung ist vom Fahrer
mitzuführen und den zuständigen Kontrollorganen zum Nachweis
vorzulegen.
Bis zum heutigen Tag, den 17.08.2007 hat man noch keine Gesetzesvorlage eingebracht.