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und Spanien

Rauchverbote in Spanien

 

Rauchverbote

Das Rauchen in Öffentlichen Gebäuden und Gaststätten


Das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist in Spanien generell verboten.Bei Gaststätten und Restaurants liegt die Sachlage etwas anders. Bei kleinen Lokalitäten muss der Wirt sich festlegen, ob er ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen will. Dieses ist durch entsprechende, amtliche Aufkleber am Eingangsbereich zu kennzeichnen. Die Besonderheit bei den Raucherlokalen: Da auch in Spanien das Rauchen erst ab einem Alter von 16 Jahren gestattet ist, ist der Zutritt zu den Raucherlokalen für Jugendliche unter 16 Jahren generell und durch Gesetz verboten.In Lokalitäten mit Kapazitäten ab einer bestimmten Personen- bzw Quadratmeterzahl ist eine Unterteilung in Raucher und Nichtraucherabteilung möglich. Hier wiederrum ist der Zutritt zur Raucherabteilung für Jugendliche unter 16 Jahren strikt verboten.
Bei Verstössen gegen das Rauchverbot in Gaststätten wird allerdings nicht der Raucher sondern der Wirt in die Verantwortung genommen, sofern er nicht beweisen kann, von dem Verstoss nichts mitbekommen zu haben. Und das kann er nicht. Derartige Verstösse können mit Bussgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden.

das Rauchen in Kraftfahrzeugen

Dass das Rauchen in Kraftfahrzeugen während der Fahrt für den Fahrer verboten wir, steht fest. Im spanischen Kabinett wird nur noch an dem entsprechenden Gesetzestext gefeilt. Sobald das neue Gesetz heraus ist, werde ich das hier bekannt geben. Ausnahmen sollen unter Umständen eingeführt werden für Berufskraftfahrer, aber nach belgischem Vorbild nur unter der Maßgabe, dass der Chef dem Fahrer das Rauchen am Arbeitsplatz schriftlich gestattet. Diese Genehmigung ist vom Fahrer mitzuführen und den zuständigen Kontrollorganen zum Nachweis vorzulegen.

 

Bis zum heutigen Tag, den 17.08.2007 hat man noch keine Gesetzesvorlage eingebracht.