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Neues zur Tarjeta Residencia

 

Da hat sich das spanische Innenministerium mal wieder einen starken Klopfer geleistet!

Den EU-Residenten wurde eine Frist zur Eintragung in das spanische EU-Melderegister gesetzt, welche am 2.Juli 2007 abgelaufen ist. In den Ämtern "stapelten" sich nach dem Bekanntwerden dieser Frist die Residenten, um sich eintragen zu lassen. Aber die Ausländerbehörden wollten auf einmal von dieser Frist nichts wissen. Das zum Thema Termine und Fristen in Spanien.

Im Nachhinein sagte nun ein Sprecher der spanischen Zentralregierung, dass auch bei Eintragung nach dem Termin keinerlei Konsequenzen auf den Residenten zukommen.

 

Allerdings ist es amtlich, das die Tarjeta Residencia nicht mehr neu ausgestellt und auch nicht verlängert wird. (Betrifft aber nur EU-Bürger)

Statt dessen muss ein Eintrag ins spanische EU-Ausländerregister erfolgen, und die schriftliche Bestätigung über die Eintragung ist dann anstatt der Tarjeta als Ausweisdokument mitzuführen. Aber Achtung: Genau wie die Tarjeta de Residencia hat dieses Schreiben auch nur in Spanien Ausweischarakter. Im übrigen EU-Ausland benötigen Sie weiterhin einen Reisepass oder als Deutscher den Bundespersonalausweis. Die Tarjeta Residencia wird in der Regel auch nach Ablauf noch als Ausweis aktzeptiert, jedoch sollte man dennoch die EU-Meldebescheinigung auch mitführen, man kennt ja die Kontrollorgane.

 

EU-Bürger, welche bereits im Besitz der Residencia sind, sind erst mit Ablauf der Tarjeta dazu verpflichtet, sich ins Zentrale EU-Melderegister eintragen zu lassen.

Für neu nach Spanien eingewanderte EU-Bürger gilt weiterhin die Übergangsfrist von 3 Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist müssen sie sich registrieren lassen, oder alternativ, das Land verlassen.